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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

 

 

1. ALLGEMEINES

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Geltung für alle Lieferungen, sofern nicht schriftlich niedergelegte Änderungen vereinbart werden.

 

2. ANGEBOTE UND PREISE

Alle Preise sind unverbindlich. Die offerierten Preise können nur dann aufrechterhalten werden, wenn auch die in der Offerte genannten Qualitäten und Mengen unverändert und ungekürzt bestellt werden. Die Preise werden aufgrund der am Tag der Offertstellung massgebenden Kosten kalkuliert. Wir müssen uns deshalb vorbehalten, die Preise bei einer wesentlichen Änderung der Umstände, die für die Preissetzung richtungsweisend waren, auch für noch nicht ausgeführte Lieferungen den neuen Gegebenheiten anzupassen. Offerten sind freibleibend; sie verpflichten uns erst nach deren Annahme durch uns. Alle Preise verstehen sich netto, für Lieferungen ab Werk, zuzüglich schweizerische Mehrwertsteuer. Transportkosten, Fahrzeugüberführung, Verpackung, Leistungen und Lieferungen, die von uns nicht ausdrücklich vereinbart sind, wie insbesondere Chassisabänderungen, Vorführung der Fahrzeuge bei der Motorfahrzeugkontrolle, Treibstoffbezüge etc., werden separat in Rechnung gestellt, zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Gültigkeitsdauer der Angebote ist befristet auf 1 Monat. Austauschteile werden ohne Rücksendung innert Monatsfrist zum Neupreis verrechnet.

 

3. DOKUMENTE / UNTERLAGEN

Prospekte, Abbildungen, Zeichnungen, Projektskizzen, etc. sind unverbindlich; ebenso die darin enthaltenen technischen Angaben. Pläne, Zeichnungen und Offerten bleiben unser geistiges Eigentum, sie dürfen ohne schriftliche Genehmigung unsererseits weder Dritten zugänglich gemacht, noch kopiert oder zur Selbstanfertigung der betreffenden Gegenstände benützt werden. Eine widerrechtliche Verwendung verstösst gegen das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb.

 

4. LIEFERBEDINGUNGEN

Die vereinbarten Liefertermine beruhen auf den Verhältnissen zur Zeit der Bestellung unter Voraussetzung normaler Materialbezugs- und Fabrikationsmöglichkeiten. Die Lieferfristen werden neu angesetzt, wenn:

a) die vereinbarten Chassisanlieferungen nicht vertragsgemäss erfolgen;

b) ohne unser Verschulden Ereignisse irgendwelcher Art auftreten, die bei uns oder unseren Unterlieferanten den geordneten Fortgang der Arbeiten zur Ausführung des Auftrages beeinträchtigen;

c) die zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Angaben uns nicht rechtzeitig bekannt gegeben oder nachträglich geändert werden;

d) die vereinbarten finanziellen Verpflichtungen nicht eingehalten werden. Eine Verspätung in der Ablieferung gibt dem Besteller kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Konventionalstrafen, Folgekosten oder Chômage aus verspäteter Lieferung können nicht geltend gemacht werden.

 

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Zahlungstermine gelten als Verfalltermine. Zahlungen dürfen wegen Mängeln am Liefergegenstand oder Gegenforderungen des Bestellers nicht zurückbehalten oder gekürzt werden. Eine Verrechnung ist jedenfalls ausgeschlossen. Ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung ist die Zahlung wie folgt vorzunehmen: 30 Tage netto. Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit einen Zins von 8 % zu entrichten. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

 

6. EIGENTUMSVORBEHALT

Die verkauften Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Wir behalten uns das Recht vor, für die von uns kreditierten Waren den Eigentumsvorbehalt am Wohnort des Käufers auf dessen Kosten eintragen zu lassen. Nicht vollständig bezahlte Waren dürfen auf keinen Fall als Hinterlage, Deckung oder als Bestandteil von Hypotheken für Gebäulichkeiten dienen, noch dürfen sie ohne unsere ausdrückliche Erlaubnis verkauft oder vermietet werden; sie müssen sofort nach Empfang durch den Käufer gegen alle Risiken versichert werden.

  

7. KAUFRÜCKTRITT

Der Käufer akzeptiert durch Annahme der Auftragsbestätigung unsere Allgemeinen Geschäftsbedinungen (AGBs). Sollte der Käufer durch eigenes Verschulden den von uns bestätigten Auftrag auflösen, so ist die Verkäuferin berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens eine Konventionalstrafe von 15 % des Vertragspreises zu verlangen.

 

8. VERSAND UND TRANSPORT

Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk auf Kosten und Gefahr des Käufers. Reklamationen über allfällige Beschädigungen, Verlust oder Verspätungen sind zwecks Abklärung der Ursachen unverzüglich zu melden.

 

9. MONTAGE

Eine allfällige Montage oder Bearbeitung/Lieferung ausserhalb des Lieferwerkes ist im vereinbarten Preis nicht inbegriffen und unterliegt besonderer Berechnung evtl. Vereinbarung.

 

10. HAFTUNG UND DATENSCHUTZ

Wir haften ausschliesslich für direkte, unmittelbar von uns verursachte Schäden. Die Haftung für reine Vermögensschäden, mittelbare und indirekte Schäden sowie für Folgeschäden, einschliesslich von entgangenem Umsatz oder Gewinn, Nutzungsausfall, Kapitalkosten oder Kosten für den Erwerb von substituierenden Produkten oder Dienstleistungen, ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Wir übernehmen auch keine Haftung für allfällige Ansprüche aus Beeinträchtigung (z.B. verändern, löschen oder unbrauchbarmachen) von Software oder anderer, durch Computer verarbeitbarer Daten. Keine Partei haftet gegenüber der anderen Partei für die Nichterfüllung oder Verzögerung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag im Falle höherer Gewalt. Wird eine Unterbrechung durch höhere Gewalt verursacht, so verlängert sich die Vertragslaufzeit bzw. die entsprechenden Vertragsfristen um den Zeitraum, der dem Zeitraum der Unterbrechung entspricht. Die Haftung von uns aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dessen nicht gehöriger Erfüllung ist insgesamt beschränkt auf maximal den Vertragswert.

 

Die Ansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag sind in diesen Bedingungen ausdrücklich und abschliessend geregelt. Andere und darüberhinausgehende Ansprüche sind wegbedungen. Wir sind unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, im Rahmen der Geschäftsbeziehung personenbezogene Daten des Kunden zu bearbeiten.

 

11. GARANTIE

Die Garantie für die gemachten Arbeiten und die gelieferten Gegenstände dauert 1 Jahr ab Übergabetag. Die Garantie deckt ausschliesslich eventuelle Konstruktions- und Fabrikationsfehler, sie erstreckt sich nur auf fabrikneues Material und umfasst lediglich den Ersatz defekter Teile ausschliesslich in unseren Werkstätten in Langenthal (Schweiz). Der Gegenstand (LKW, Thermosilo, Behälter, Geräte, Maschinen etc.) muss vom Kunden kostenlos angeliefert und wieder abgeholt werden. Eine weitergehende Garantie ist ausdrücklich ausgeschlossen, insbesondere hat der Kunde keinen Anspruch auf Herabsetzung der Preiszahlung, auf Leihfahrzeuge, auf LSVA-Entschädigung, auf Chômage, auf Entsorgung von Materialien, und auf Ersatz direkter oder indirekter Schäden wegen der durch die Vornahme der Garantieleistung beanspruchten Zeit. Keine Garantie besteht bei Selbstverschulden des Kunden oder bei Drittverschulden, wie namentlich bei Unfall, Überbelastung, unsachgemässer Bedienung, mangelhafter Wartung oder Reparaturen durch Dritte. Mangelfolgeschäden wie beispielsweise direkte oder indirekte Personen- oder Sachschäden, entgangener Gewinn, Arbeits- und Verdienstausfall sowie Betriebsstörungen sind ausdrücklich von der Garantie ausgeschlossen. Weitergehende Garantien bestehen nicht.

 

12. REKLAMATIONEN

Reklamationen bezüglich allfälliger Mängel sind unverzüglich bei der Übernahme des Gegenstands (LKW, Thermosilo, Behälter, Geräte, Maschinen etc.) anzubringen, ansonsten die Arbeiten und die gelieferten Teile als genehmigt gelten und auf die Geltendmachung allfälliger Garantieansprüche seitens der Kundschaft verzichtet wird.

 

13. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbaren Besteller und die Vertragspartner ausdrücklich das Domizil des Verkäufers. Es gilt das Schweizer Recht.

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